Bundeskriminalamt (BKA)

20 Jahre gemeinsame Terrorabwehr

Meldung Datum: 11. November 2024

Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) feiert zwanzigjähriges Bestehen in Berlin

Die Kofferbomber von 2006, die geplanten Terroranschläge der Sauerlandgruppe, der verhinderte islamistische Anschlag auf eine Synagoge in Hagen 2021. Seit der Gründung des GTAZ konnten in Deutschland mehr als 20 islamistisch motivierte Terroranschläge verhindert werden. Das GTAZ spielte hierbei oft eine wichtige Rolle.

 GTAZ als Erfolgsmodell

Am 11. September 2001 kam es zu einem der verheerendsten Terroranschläge. Tausende Menschen starben als unter anderem mehrere Flugzeuge gezielt in das World Trade Center in New York gelenkt wurden. Diese Anschläge, die sich anschließenden Ermittlungen und die anhaltende Terrorgefahr durch Al Quaida führten dazu, dass in Deutschland am 28.10.2004 das GTAZ gegründet wurde.

Ziel war es, die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden zu verbessern, um alle Informationen über mögliche Gefährdungen zusammenzuführen, dadurch Bedrohungen früh zu erkennen und die Abstimmung operativer Maßnahmen zu erleichtern.

Die Idee war und ist bis heute, alle relevanten Behörden zur Terrorabwehr in Deutschland regelmäßig zusammenzubringen. Und dies sind viele: 16 Landeskriminalämter für die Polizeien der Länder, 16 Landesämter für Verfassungsschutz sowie die Bundessicherheitsbehörden Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendient, Zollkriminalamt, Militärischer Abschirmdienst, die Bundespolizei und der Generalbundesanwalt sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Dabei agieren die Behörden im Rahmen und auf Grundlage ihrer jeweiligen für die Behörde geltenden Befugnisse und Regelungen.

Aktuelle Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus

Das GTAZ hat sich in den letzten 20 Jahren als Koordinierungsstelle der islamistischen Terrorismusabwehr bewährt – und sich der veränderten Lage angepasst. Heute sitzen die Expertinnen und Experten der verschiedenen Behörden im GTAZ täglich in diversen Arbeitsgruppen an einem Tisch. 500 Sitzungen jährlich werden im GTAZ über die Sicherheits- und Gefährdungslage in Deutschland im Bereich des islamistischen Terrorismus abgehalten.

Dies ist auch nötig, denn Deutschland steht unverändert im Zielspektrum terroristischer Organisationen, allen voran des sog. Islamischen Staats (IS). Die jihadistisch motivierten Gewalttaten aus der jüngeren Vergangenheit, wie in Solingen/NW am 23.08.2024 oder in München/BY am 05.09.2024 sowie mehrere Festnahmen in den vergangenen Monaten unterstreichen dies.

Die Entwicklung des sogenannten ISLAMISCHEN STAATS (IS)

Im Hinblick auf den sogenannten IS nimmt dessen Regionalorganisation sogenannter Islamischer Staat Provinz Khurasan (ISPK) aktuell eine Sonderrolle ein. Der sogenannte ISPK als Regionalableger des sogenannten IS in Afghanistan beschränkte sein Wirken zunächst auf Afghanistan, Nordpakistan, Iran, Usbekistan, Tadschikistan und Turkmenistan.

In den letzten Jahren zeigen sich Bestrebungen, dieses Wirken über das vorgenannte Kerngebiet international auszudehnen.

Dabei besteht die Gefahr für organisationsgesteuerte jihadistisch motivierte Gewalttaten weiter fort – vorrangig geht die Gefahr aktuell aber von allein handelnden Personen bzw. (Klein-)Gruppen aus, die auf leicht verfügbare Tatmittel wie Messer zurückgreifen und deren Taten i.d.R. keine langwierige Vorbereitung bedarf. Als allein handelnde Täterinnen oder Täter werden hier Personen verstanden, welche die Tat zwar als solche allein ausführen, sie können dabei jedoch von einer oder mehreren weiteren Personen, mitunter Mitgliedern einer terroristischen Vereinigung, hinsichtlich der Tatbegehung angeleitet oder beeinflusst werden.

Von großer Relevanz sind daher Online-Radikalisierung und Propaganda. Die Terrororganisationen stellen auf unterschiedlichsten Social-Media-Kanälen und Plattformen Propaganda ein, die sich auch an junge Menschen richtet. Das wichtigste Medium für die Verbreitung jihadistischer Propaganda sind seit Jahren Messengerdienste.

Kampf gegen Propaganda im Netz

Der Konsum einschlägiger propagandistischer Inhalte über soziale Medien kann eine entscheidende Rolle bei der Radikalisierung vor allem jüngerer Menschen spielen.

Um der digitalen Verbreitung von islamistischer Propaganda entgegenzuwirken, meldet die beim BKA angesiedelte nationale Internet Referral Unit (IRU) Links zu jihadistischer bzw. islamistisch-terroristischer Propaganda an Online Service Provider mit der Anregung, die dazugehörigen Inhalte wegen Verstoßes gegen die entsprechenden AGBs zu entfernen.

Daneben besteht für das BKA seit dem 07.06.2022 die Möglichkeit, Inhalte im Internet, welche als terroristisch qualifiziert werden, gemäß Terrorist Content Online-Verordnung (TCO-VO) der EU, entfernen zu lassen.

Für Deutschland nimmt das BKA die zentrale Rolle bei der Umsetzung wahr. Das BKA kann unter Berufung auf Artikel 3 TCO-VO Entfernungsanordnungen (EA) an Unternehmen erlassen, die ihre Dienste innerhalb der EU anbieten und diese zur Sperrung bzw. Löschung einschlägiger Inhalte innerhalb von einer Stunde verpflichten.

Die durchgeführten Maßnahmen im Internet sind ein wichtiger und wirkungsvoller Beitrag zur Eindämmung von Online-Radikalisierungsprozessen und reduzieren maßgeblich die Verbreitung von Propaganda terroristischer Organisationen im digitalen Raum.

Darüber hinaus wird die Gefährdungslage (temporär) durch besonders relevante Ereignisse oder (welt-)politische Entwicklungen beeinflusst. Aktuell wirkt sich insbesondere die Situation im Nahen Osten seit dem Angriff der Terrororganisation HAMAS gegen den Staat Israel am 7. Oktober 2023 aus. Islamistische Gruppierungen nutzen und befördern die Emotionalisierung, die mit dem Nahost-Konflikt und der humanitären Lage vor Ort einhergeht für propagandistische Zwecke.

Mehr Informationen zu Aufgaben und Arbeit des BKA im Bereich der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus finden Sie hier.

Weitere Informationen zum GTAZ finden Sie hier.

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