Bundeskriminalamt (BKA)

Falschgeld

Fragen & Antworten

Wird Bargeld durch die zunehmende Nutzung elektronischer Zahlungsmittel überflüssig?

Bargeld wird auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen, da es sicher, werthaltig und verlässlich einsetzbar ist. Zudem kann es ohne Beteiligung eines Dritten, ohne besondere Ausstattung, ohne Internetanbindung oder Stromversorgung sowohl verwendet als auch aufbewahrt werden. Elektronische Zahlungsmittel sind daher (auch in Zeiten zunehmender alternativer Bezahlmöglichkeiten) kein Ersatz von Banknoten und Münzen, sondern vielmehr eine Ergänzung zum Bargeld.

Darf die Annahme von Bargeld verweigert werden?

Für das Zahlungssystem ist es unerlässlich, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel überall akzeptiert wird. So kann jeder frei wählen, wie er bezahlen will, und Menschen ohne Zugang zu elektronischen Zahlungssystemen werden nicht benachteiligt. Einzelhändler und andere Geschäfte dürfen Bargeldzahlungen nicht ablehnen – außer, beide Parteien haben sich vorab auf eine andere Zahlungsweise geeinigt. Grundsätzlich müssen staatliche Stellen und öffentliche Dienstleister ebenfalls Bargeld annehmen, sofern es im Gesetz nicht anders geregelt ist. Praxisbeispiel: Sofern ein berechtigter Grund wie die Reduzierung des Kassenbestandes (Wechselgeld) vorliegt und entsprechende Schilder oder Aushänge auf die Verweigerung der Akzeptanz hinweisen, kann beispielsweise ein Tankstellenbetreiber die Annahme von 500 Euro Banknoten ablehnen.

Bei Euro-Münzen handelt es sich um ein "eingeschränktes" Zahlungsmittel. Aus diesem Grund müssen Münzen beim Bezahlvorgang nicht in unbegrenzter Menge akzeptiert werden.

Wie gut ist der Fälschungsschutz des Euro?

Der allgemeine Fälschungsschutz der ersten Euro-Banknotenserie entspricht in etwa dem Niveau aller bis Anfang 2002 umlaufenden nationalen Währungen der Euro-Mitgliedstaaten, also beispielsweise der Deutschen Mark. Die weiterentwickelte zweite Euro-Banknotenserie bietet mit ihren verbesserten Sicherheitsmerkmalen noch mehr Schutz vor Fälschungen.

Bei sorgfältiger Echtheitsprüfung des Bargeldes anhand des Prüfschemas „Fühlen – Sehen – Kippen“ können Banknotenfälschungen auch vom Laien grundsätzlich ohne Verwendung besonderer Hilfsmittel als solche erkannt werden.

Gibt es verschiedene Banknoten und Münzen des Euro?

Es gibt zwei Euro-Banknotenserien. Die erste Serie wurde mit der Einführung des Euro 2002 in den Umlauf gebracht und umfasst die sieben Stückelungen 5 €, 10 €, 20 €, 50 €, 100 €, 200 € und 500 €. Die sechs Stückelungen (ohne 500 € Banknote) der Europa-Serie wurden zwischen 2013 und 2019 sukzessiv eingeführt und ersetzen nun nach und nach die Banknoten der ersten Serie. Die 500 € Banknoten der ersten Serie werden seit dem 27. April 2019 nicht mehr ausgegeben.

Jede Euro-Münze hat je eine gemeinsame "europäische" und eine "nationale" Seite. Die gemeinsame Seite ist in allen Mitgliedstaaten des Euro-Raums einheitlich gestaltet.

Die europäische Seite wurde 2007 nach der Erweiterung der Europäischen Union auf 27 Länder geändert. Die alten Euro- und Cent-Münzen zeigen die Europäische Union vor ihrer Erweiterung am 1. Mai 2004. Jedes Euro-Teilnehmerland kann die nationalen Seiten seiner Euro-Münzen mit eigenen Motiven und Symbolen gestalten.

Alle Euro-Banknoten und Euro-Münzen sind im gesamten Euroraum gesetzliches Zahlungsmittel.

Detaillierte Beschreibungen sowie Abbildungen der Banknoten und Münzen des Euro finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank. 

Gibt es eine perfekte Fälschung des Euro?

Fälscher versuchen in der Regel nicht, eine perfekte Fälschung des echten Geldes herzustellen. Nach einem "Kosten-Nutzen-Prinzip" leisten Fälscher für gewöhnlich den Aufwand, den sie für erforderlich halten, um die betreffende Fälschung als vermeintlich echtes Geld in Umlauf bringen zu können.

Das Erkennen der Fälschung hängt somit nur zum Teil von deren Qualität ab. Die sorgfältige Prüfung der Sicherheitsmerkmale durch die am Zahlungsverkehr beteiligten Personen ist der wichtigste Schutz vor der Annahme von Falschgeld.

Wie erkenne ich Falschgeld?

Die Fälschungen weichen bezüglich ihrer Qualität und der Nachahmung der Sicherheitsmerkmale stark voneinander ab.

Wer Falschgeld erkennen will, muss das echte Geld kennen!

  • Prägen Sie sich die Banknoten und deren Sicherheitsmerkmale gut ein.
  • Lassen Sie sich nicht von einem oberflächlich echt erscheinenden Aussehen täuschen, sondern achten Sie auf die Sicherheitsmerkmale.
  • Nehmen Sie sich bei der Annahme von Geld die Zeit, dieses hinreichend zu prüfen.
  • Kontrollieren Sie nicht nur ein Sicherheitsmerkmal, sondern überprüfen Sie immer mehrere Merkmale mit dem Prüfschema „Fühlen – Sehen – Kippen“.
  • Zur Echtheitsprüfung eignet sich insbesondere die Zuhilfenahme einer zweifelsfrei echten Banknote zum Abgleich mit einer als falsch verdächtigen Banknote. Sie können bei Verfügbarkeit auch zusätzliche Hilfsmittel, wie z. B. Lupe oder UV-Licht, zur Echtheitsüberprüfung einsetzen oder als falsch verdächtiges Bargeld bei dem nächstgelegenen Kreditinstitut prüfen lassen.
  • Betrachten Sie die Banknoten sowohl im Licht als auch gegen das Licht, um hierdurch unter anderem Abweichungen des Wasserzeichens feststellen zu können. Praxisbeispiel: Halten Sie beide Scheine nebeneinander zuerst vor ein erhelltes Fenster, dann vor einen dunklen Schrank – bei dem echten Schein verändert sich auch die Helligkeit des Wasserzeichens, bei der falschen Banknote nicht.

Detaillierte Erläuterungen der Sicherheitsmerkmale sowie zur Echtheitsprüfung von Banknoten finden Sie auf den Internetseite der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank.

Wie verhalte ich mich, wenn ich Falschgeld erhalten habe?

Zu Ihrem Schutz und zur Bekämpfung der Falschgeldkriminalität rät das Bundeskriminalamt:

  • Geben Sie Falschgeld keinesfalls an den Einreicher/Verausgaber zurück oder an andere Personen weiter. Sie könnten sich dadurch selbst strafbar machen!
  • Händigen Sie dem Verausgaber keine Ware aus! Für Falschgeld gibt es keinen (monetären) Ersatz.
  • Prägen Sie sich das Aussehen des Einzahlers ein. Notieren Sie sich - wenn erkennbar - das Kfz-Kennzeichen oder andere Besonderheiten.
  • Stecken Sie das Falschgeld in einen Briefumschlag oder eine leere Tüte. Fingerabdrücke sind wichtige Spuren!
  • Verständigen Sie umgehend die Polizei und beschreiben Sie den Verausgaber so detailliert wie möglich – auch wenn der Verausgaber beteuern sollte, das Falschgeld selbst nicht als solches erkannt zu haben. Nur bei konsequenter Benachrichtigung der Polizei können Täter entlarvt werden, die sich als vermeintliche Geschädigte ausgeben.

Prinzipiell gilt jedoch: Unternehmen Sie nichts, wodurch Sie sich selbst oder andere Personen in Gefahr bringen!

Mache ich mich strafbar, wenn ich Falschgeld weitergebe?

Grundsätzlich gilt: Wer Falschgeld weitergibt oder verausgabt, läuft Gefahr, sich strafbar zu machen. Durch die Weitergabe des Falschgeldes beim Bezahlvorgang wird objektiv gesehen Falschgeld in Verkehr gebracht.

§ 147 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt das "Inverkehrbringen von Falschgeld" unter Strafe. "Wer [...] falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Bereits "der Versuch ist strafbar".

Die Einbringung in den Zahlungsverkehr muss demnach auch subjektiv in der Absicht erfolgen, das Falschgeld als (vermeintlich) echt in Verkehr zu bringen. Wenn der Verausgaber die Fälschung selbst nicht erkannt hat, handelt er ohne Vorsatz und macht sich demnach nicht strafbar. Wenn die Fälschung jedoch erkannt wurde und dennoch weitergegeben bzw. verausgabt wird oder werden soll, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 147 StGB.

Welches Strafmaß erwartet Geldfälscher?

Sowohl die Herstellung, Verfälschung, das Sich-Verschaffen oder Feilhalten (zum Kauf anbieten) als auch die anschließende Einbringung in den Zahlungsverkehr als vermeintlich echtes Geld wird als Verbrechenstatbestand gemäß § 146 StGB mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Auch der Versuch ist strafbar. 

Mache ich mich strafbar, wenn ich Geld z. B. zu Werbezwecken abbilde?

Bei der Reproduktion von Banknotenabbildungen, der Abbildung von Banknoten in Druckmedien und insbesondere bei der Einstellung von Geldabbildungen im Internet ist höchste Vorsicht angeraten.

Falls die Ausdrucke der Abbildungen im Zahlungsverkehr mit echtem Bargeld verwechselt werden könnten, handeln Hersteller und Verbreiter zumindest ordnungswidrig gem.§ 128 OWiG bzw. begehen unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Straftat. Dies gilt sowohl für Euro-Banknoten als auch für alle weiteren weltweit gültigen Währungen.

Die Europäische Zentralbank hat bezüglich der Darstellung von Abbildungen des Euro-Bargeldes verbindliche Regelungen zur Reproduktion von Euro-Banknoten erlassen. Diese sind u. a. auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank einzusehen. Fragen zur Zulässigkeit von Banknotenabbildungen sind an das Nationale Analysezentrum für Falschgeld und beschädigtes Bargeld der Deutschen Bundesbank zu adressieren.

Können Banknotenabbildungen mittels PC reproduziert werden?

Die Central Bank Counterfeit Deterrence Group (CBCDG) hat das sogenannte Counterfeit Deterrence System entwickelt, um zu verhindern, dass PCs und Geräte bzw. Software zur digitalen Bildbearbeitung zur Fälschung von Banknoten verwendet werden. Das System wurde von vielen Hardware- und Softwareherstellern freiwillig implementiert und soll verhindern, dass mittels PCs oder Geräten zur digitalen Bildbearbeitung das Bild einer geschützten Banknote erfasst oder reproduziert wird. In begründeten Einzelfällen besteht die Möglichkeit, auf Antrag bei der Deutschen Bundesbank Software zur Ausschaltung dieses Systems (z. B. zwecks Abbildung zu Werbezwecken) zu erhalten.

Informationen zu technischen Maßnahmen gegen die Herstellung von Banknotenabbildungen können auf der Internetseite www.rulesforuse.org eingesehen werden.

Ist es strafbar ausländisches Geld in Deutschland zu verausgaben?

Die missbräuchliche Verausgabung ausländischen Geldes als vermeintliches Euro-Bargeld stellt, wenn es sich bei der Fremdwährung um echtes Geld handelt, kein Falschgelddelikt dar, ist jedoch trotzdem strafbar.

Praxisbeispiel: Die bewusste Weitergabe oder Verausgabung von im Urlaub erhaltenen ausländischen Münzen in der Absicht der Vortäuschung, es handele sich um Euro-Bargeld, ist gemäß § 263 StGB als Betrug strafbar.

Wo kommt das in Deutschland kursierende Falschgeld her?

Der Großteil der in Deutschland innerhalb und außerhalb des Zahlungsverkehrs sichergestellten Falsifikate wurde nicht hierzulande hergestellt, sondern aus dem Ausland an hier agierende Täter geliefert. Bei der Herstellung und Verbreitung von Falschgeld nehmen Produzenten und Händler aus Italien, den Niederlanden sowie China eine herausragende Stellung ein.

Wie kommt das im Ausland hergestellte Falschgeld nach Deutschland?

Das im Ausland produzierte Falschgeld wird von den Herstellern entweder direkt oder über Mittelsmänner verteilt. Die weitere Verbreitung erfolgt sowohl über Kuriere und deren kriminelle Vertriebsnetze als auch über das Internet (Clearweb, Darknet sowie Messengerdienste) mit anschließendem Versand der Falsifikate über den Postweg.

Kann Falschgeld auch von Geldautomaten ausgegeben werden?

Die Kreditinstitute und Geldbearbeitungsunternehmen wurden gesetzlich verpflichtet, Geldautomaten nur mit von zertifizierten Maschinen geprüften Banknoten zu befüllen. Bei Einhaltung dieser Verpflichtung kann kein Falschgeld in die Geldausgabeautomaten gelangen bzw. ausgezahlt werden.

Automaten, an denen Sie Geld einzahlen und abheben können, verfügen über eine sichere - von der Bundesbank zertifizierte - Prüftechnik, die eine Ausgabe von nicht umlauffähigem Geld oder Falschgeld verhindert.

Was muss ich im Urlaub beachten?

Durch die Einführung des Euro können Sie in vielen Urlaubsländern mit Euro-Bargeld bezahlen. Bei Reisen in Länder mit anderen Währungen sollten Sie sich frühzeitig (beispielsweise im Internet auf der Homepage der entsprechenden nationalen Zentralbank) über Aussehen und Sicherheitsmerkmale der dortigen Landeswährung informieren.

Es gelten im In- und Ausland die gleichen Grundsätze der sorgfältigen Überprüfung des Bargeldes beim Bezahl- und Wechselvorgang, um nicht Opfer einer Falschgeldverausgabung zu werden.

Besteht bei Großereignissen eine erhöhte Falschgeldgefahr?

Aufgrund des generell höheren Bargeldumsatzes im Zusammenhang mit Großereignissen ist nicht auszuschließen, dass auch die Menge des umlaufenden Falschgeldes größer sein könnte bzw. dass Falschgeldverbreiter die Situation für die Verbreitung von Falschgeld zu nutzen versuchen.

Wenn Sie im Umgang mit Geld die nötige Sorgfalt walten lassen, besteht auch bei Großereignissen keine relevante Zunahme der Gefährdung Opfer einer Falschgeldverausgabung zu werden.

Erhalte ich für beschädigtes Euro-Bargeld Wertersatz?

Im Gegensatz zum Falschgeld können Sie für beschädigtes echtes Geld Wertersatz erhalten. Beschädigungen des Geldes können durch die unterschiedlichsten Einwirkungen (Mitwaschen von Banknoten, Feuer, Hochwasser, Chemikalien, etc.) entstehen.

Die Bundesbank leistet für beschädigte Euro- und DM-Banknoten dann Ersatz, wenn entweder mehr als die Hälfte des Geldscheins vorgelegt oder nachgewiesen wird, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden. Absichtlich beschädigte Banknoten sowie Banknoten, die von Stellen der Bundesbank oder von anderen nationalen Zentralbanken bereits umgetauscht und entwertet wurden, werden nicht ersetzt.

Beschädigte Cent- und Euro-Münzen sowie Deutsche Pfennig- und Deutsche Mark-Münzen werden von der Bundesbank ebenfalls ersetzt, soweit sie weder verfälscht, durchlöchert noch in anderer Weise als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringert sind. Nicht ersetzt werden D-Mark- und Euro-Münzen, die von Stellen der Deutschen Bundesbank oder anderen nationalen Zentralbanken bereits umgetauscht und entwertet wurden.

Kann ich auch mit Euro-Gedenk- und Sammlermünzen bezahlen?

Im März 2004 wurde in Griechenland anlässlich der Olympischen Sommerspiele 2004 erstmals eine 2-Euro-Gedenkmünze ausgegeben.

Abbildung einer 2-Euro-Gedenkmünze Olympische Sommerspiele 2004 Abbildung einer 2 Euro-Gedenkmünze Olympische Spiele 2004

Gedenkmünzen sind spezifische Umlaufmünzen , deren nationale Seite durch ein anderes Münzbild ersetzt wird.

Die Ausgabe von Gedenkmünzen ist derzeit auf 2-Euro-Nominale beschränkt. Die nationalen Motive können von jedem Euro-Mitgliedsstaat selbst bestimmt werden. Alle von den Euro-Mitgliedsstaaten herausgegebenen 2-Euro-Gedenkmünzen sind im gesamten Währungsraum gesetzliches Zahlungsmittel.

In Abgrenzung zu den Euro-Umlaufmünzen und den 2-Euro-Gedenkmünzen, sind Euro-Sammlermünzen (z. B. 5-, 10- oder 20 Euro-Münzen) nicht für den Umlauf bestimmt. Diese müssen sich hinreichend von den Euro-Umlaufmünzen unterscheiden und dürfen im Nennwert sowie weiteren charakteristischen Merkmalen nicht einer Umlaufmünze entsprechen. Euro-Sammlermünzen sind nur in ihrem Ausgabestaat (und somit nicht im gesamten Währungsraum) gesetzliches Zahlungsmittel.

Wann werden weitere Staaten das Euro-Bargeld einführen?

Am 1. Januar 2023 führte Kroatien den Euro als Bargeld ein. Von den 27 Mitgliedsstaaten haben nun 20 den Euro als Gemeinschaftswährung. Dänemark, Bulgarien, Schweden, Rumänien, Ungarn, Polen und Tschechien haben landeseigene Währungen.

Bulgarien strebt den Beitritt zur Eurozone für den 1. Januar 2024 an.

Wo erhalte ich Informationen zum Thema Falschgeld?

Hilfreiche Informationen zur Echtheitsprüfung von Euro-Bargeld erhalten Sie bei den Niederlassungen der Deutschen Bundesbank und den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.

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